FMA untersagt den Betrieb der Kreditvermittlungsplattform
07.01.2010, Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat per Bescheid vom 22. 12. 2009 dem Verein „Nick2Nick" den Betrieb der Kreditvermittlungsplattform bankless-life.at untersagt.
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung FMA untersagt den Betrieb der Kreditvermittlungsplattform
Über FMA Finanzmarktaufsicht (Österreich):
Um die einer Aufsichtsbehörde gebotene Äquidistanz zu allen Marktteilnehmern zu wahren, hat die FMA keinerlei rechtliche Handhabe, Beschwerdeführern bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche behilflich zu sein.
Die FMA nimmt aber jede Beschwerde von Verbrauchern, Anlegern oder Gläubigern gegen Marktteilnehmer ernst; schon, um sie hinsichtlich relevanter Fehlentwicklungen oder Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Normen zu überprüfen. Zivilrechtliche Ansprüche muss der Geschädigte unabhängig vom Tätigwerden der FMA – bei Gericht einklagen.
Der Gesetzgeber räumt Beschwerdeführern in einem von der FMA geführten Verwaltungsstrafverfahren auch keine Parteienstellung und somit auch kein Recht auf Akteneinsicht ein. Das Amtsgeheimnis, dem die Organe und Mitarbeiter der FMA unterliegen, verbietet es daher, Auskünfte über Fortgang oder Ergebnis von Untersuchungen zu erteilen. Ein Gericht kann diese Information jedoch im Wege der Amtshilfe einholen.
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